Welche Varianten gibt es beim Fernunterricht?

Wie im «normalen» Präsenzunterricht gibt es auch beim Fernunterricht unterschiedliche Ansätze und Möglichkeiten. Hier einige Beispiele:

  1. Die naheliegendste Methode ist der 1:1 Videounterricht. Hier ist die Lektionsdauer genau gleich lang, wie beim Präsenzunterricht. In der Regel bleibt der Stundenplan gleich wie bisher.

  2. Der Unterricht erfolgt teilweise in einem 1:1 Videounterricht. Der Stundenplan wird bedürfnisgerecht angepasst. Die Lektionszeiten werden verkürzt (z.B. halbiert). Zusätzlich mailt die Musiklehrperson den Schüler*innen neues Unterrichtsmaterial zu. Allfällige weitere Unterlagen (z.B. Tonaufnahmen der neuen Stücke) werden mitgeliefert. Um auf die gebuchte Lektionsdauer zu kommen, werden zusätzlich individuelle Zeiten für Lernkontrollen (Video- und Tonaufnahmen der Schüler*innen) abgemacht.

  3. Ausschliesslicher Einsatz von zusätzlichem Übematerial, welches mindestens einmal wöchentlich zugestellt wird. Eine Lernkontrolle wird laufend gemacht (z.B. 2x pro Woche, resp. beim Eingang der Video- und Tonaufnahmen der Schüler*innen).

Ist Fernunterricht auch beim Gruppenunterricht möglich?

Gruppenunterricht ist nur bedingt möglich. Allenfalls kann die Gruppe in kleine Portionen 1:1-Videounterricht aufgeteilt werden. Beispiel: normalerweise hat eine 3er-Gruppe 45 Minuten Präsenzunterricht. Die Musiklehrperson unterrichtet die Schüler*innen nun einzeln je 15 Minuten.

Das Zusammenspiel ist per Videounterricht nicht zufriedenstellend möglich, weil die Zeitverzögerungen zu gross sind.

Kann ein Instrument im Fernunterricht neu erlernt werden?

Das Erlernen von Beginn weg im Fernunterricht macht keinen Sinn, da die wichtigen Elemente der Beziehungsebene grundsätzlich fehlen. Ebenfalls kann keine seriöse und schnelle Interaktion zwischen Schüler*in und Musiklehrperson stattfinden. Hier ist die physische Präsenz unabdingbar.

Mein Kind hat erst gerade mit dem Unterricht im Frühlingssemester begonnen. Macht hier ein Fernunterricht überhaupt Sinn?

Bei sehr jungen Schüler*innen macht es allenfalls wenig Sinn, dass der Unterricht in qualitativ genügender Qualität stattfinden kann oder sinnvoll ist. Die Frage muss individuell geklärt werden.

Sind wir verpflichtet, dass mein Kind per Videoübertragung unterrichtet wird? Wir haben keine entsprechende technische Ausrüstung.

Die Musiklehrpersonen der MZO sind bestrebt, als Alternative zum nun ausgesetzten Präsenzunterricht eine adäquate Lösung anzubieten. Diese soll den physischen Unterrichtsausfall kompensieren, um den Lernfortschritt weiterhin zu ermöglichen, resp. weiterzuführen. Es wird aber niemand dazu verpflichtet.

Ich bin ein erwachsener Schüler. Ist hier ein Fernunterricht auch möglich?

Grundsätzlich ist es auch für Erwachsene möglich, einen Video-Fernunterricht nach Absprache mit der Musiklehrperson zu erhalten und wird beim Semesterbetrieb ausdrücklich gewünscht. Dies ist auch bei den Erwachsenen-Abos möglich.

Werden die ausgefallenen Lektionen rückerstattet?

Aufgrund der besonderen, ausserordentlichen Lage, in welcher wir uns befinden, werden die Schulgeldrechnungen erst verspätet versandt (voraussichtlich Ende April anstelle Ende März). Die ausgefallenen Lektionen, welche nicht durch einen adäquaten Fernunterricht kompensiert werden können, werden in geeigneter Form rückvergütet, resp. verrechnet. Der genaue Rückerstattungsmodus wird noch zu klären sein.